Zugang zum Recht

Zugang zum Recht bezeichnet die Möglichkeit aller Menschen, ihre rechtlichen Ansprüche effektiv durchzusetzen und Rechtsschutz zu erhalten. Er umfasst sowohl den physischen Zugang zu Gerichten und Rechtsberatung als auch die Verfügbarkeit verständlicher rechtlicher Informationen und bezahlbarer Rechtsdienstleistungen. In einer demokratischen Gesellschaft ist der gleichberechtigte Zugang zum Recht ein fundamentales Prinzip, das soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit sichert.