Waffengleichheit

Waffengleichheit bezeichnet das Prinzip, wonach beide Vertragsparteien in einem Rechtsstreit oder einer Verhandlung über gleiche rechtliche und sachliche Voraussetzungen verfügen. Sie stellt sicher, dass keine Seite durch Informationsvorsprung oder Ressourcenüberlegenheit benachteiligt wird. Waffengleichheit ermöglicht eine faire Streitbehauptung und effektive Rechtsdurchsetzung. Dieses Grundprinzip ist insbesondere im Arbeitsrecht von zentraler Bedeutung, um Chancengleichheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten.