Vertrauensarbeitszeit

Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit grundsätzlich selbst einteilen können, ohne dass die genaue Dauer kontrolliert wird. Im Fokus stehen Ergebnisse und Zielerreichung statt Präsenzzeit. Trotzdem gelten arbeitsrechtliche Grundregeln wie Höchstarbeitszeit und Pausenpflicht. Mit der neuen Pflicht zur Zeiterfassung steht dieses Modell vor juristischer und organisatorischer Neuausrichtung.