Telearbeit

Telearbeit bezeichnet eine klar geregelte Arbeitsform, bei der der Arbeitsplatz dauerhaft außerhalb der Betriebsstätte liegt, meist zu Hause. Anders als beim mobilen Arbeiten ist der Arbeitsort vertraglich festgelegt und mit festen Arbeitszeiten verbunden. Der Arbeitgeber muss die technische Ausstattung bereitstellen und für Arbeitsschutz und Datenschutz sorgen. Telearbeitsplätze unterliegen genauen Anforderungen nach der Arbeitsstättenverordnung.