Kostenübernahme

Kostenübernahme bezeichnet die vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung eines Dritten, die Kosten für einen bestimmten Rechtsbeistand oder ein Gerichtsverfahren zu tragen. Sie kann sich aus einer Rechtsschutzversicherung, tarifvertraglichen Regelungen oder speziellen Kostenerstattungsvereinbarungen ergeben. Die Übernahme umfasst sowohl anwaltliche als auch gerichtliche Gebühren und Gerichtskosten. Voraussetzung ist meist ein begründeter Anspruch und gegebenenfalls eine vorherige Zustimmung des Kostenträgers.