Kostenübernahme
Kostenübernahme bezeichnet die vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung eines Dritten, die Kosten für einen bestimmten Rechtsbeistand oder ein Gerichtsverfahren zu tragen. Sie kann sich aus einer Rechtsschutzversicherung, tarifvertraglichen Regelungen oder speziellen Kostenerstattungsvereinbarungen ergeben. Die Übernahme umfasst sowohl anwaltliche als auch gerichtliche Gebühren und Gerichtskosten. Voraussetzung ist meist ein begründeter Anspruch und gegebenenfalls eine vorherige Zustimmung des Kostenträgers.
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Anwaltskosten des Betriebsrats: Wann der Arbeitgeber zahlen muss und wie der Betriebsrat seine Rechte durchsetzt
Die Arbeit eines Betriebsrats ist essenziell für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Dabei entstehen nicht selten komplexe rechtliche Fragestellungen, die den Einsatz eines spezialisierten Rechtsanwalts erfordern. Für Betriebsräte stellt sich dann…