Interessenausgleich

Ein Interessenausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die im Rahmen von Betriebsänderungen getroffen wird. Ziel ist es, die Interessen der Belegschaft zu wahren und gleichzeitig die wirtschaftlichen Notwendigkeiten des Unternehmens zu berücksichtigen. Der Interessenausgleich enthält Regelungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen und dient der Vermeidung von Konflikten.