Freistellungsanspruch

Ein Freistellungsanspruch bezeichnet das Recht eines Arbeitnehmers, von der Arbeitsleistung freigestellt zu werden, während das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. Er kann sich aus gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben und dient der Sicherstellung von Schutz- und Erholungsphasen. Häufig tritt er bei Urlaub, Sonderurlaub oder im Rahmen von Freistellungen im Kündigungsschutzverfahren in Kraft. Die genaue Dauer und Ausgestaltung des Anspruchs hängen von der jeweiligen Rechtsgrundlage ab.