Diskriminierungsschutz

Der Diskriminierungsschutz dient dem Schutz von Beschäftigten vor Benachteiligung aufgrund persönlicher Merkmale wie Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter oder Behinderung. Er basiert auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung und soll faire Chancen im Arbeitsleben gewährleisten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Diskriminierung zu verhindern und bei Verstößen einzuschreiten. Beschäftigte haben das Recht, sich zu wehren und Ansprüche geltend zu machen, wenn sie diskriminiert werden.