Diskriminierungsschutz
Der Diskriminierungsschutz dient dem Schutz von Beschäftigten vor Benachteiligung aufgrund persönlicher Merkmale wie Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter oder Behinderung. Er basiert auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung und soll faire Chancen im Arbeitsleben gewährleisten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Diskriminierung zu verhindern und bei Verstößen einzuschreiten. Beschäftigte haben das Recht, sich zu wehren und Ansprüche geltend zu machen, wenn sie diskriminiert werden.
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Künstliche Intelligenz im Arbeitsrecht: Chancen, Risiken und der rechtliche Rahmen in Deutschland
Künstliche Intelligenz (KI) hält rasant Einzug in die Arbeitswelt und verändert grundlegend die Art und Weise, wie Arbeit organisiert, ausgeführt und bewertet wird. Von der automatisierten Bewerberauswahl über die Leistungsbewertung…