Datenminimierung
Datenminimierung ist ein zentraler Grundsatz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie besagt, dass personenbezogene Daten nur in dem Umfang erhoben und verarbeitet werden dürfen, wie es für den jeweiligen Zweck unbedingt erforderlich ist. Das bedeutet: keine überflüssigen Informationen, keine unnötige Speicherung. Ziel ist es, die Privatsphäre zu schützen und Risiken wie Datenmissbrauch oder Sicherheitslücken zu reduzieren. Unternehmen setzen Datenminimierung um, indem sie z. B. nur Pflichtfelder in Formularen nutzen, Daten anonymisieren oder automatische Löschroutinen einführen.
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Digitaler Anwalt für Datenschutz: Rechtssicherheit in der digitalen Ära
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