BetrVG

Das Betriebsverfassungsgesetz, kurz BetrVG, regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in Deutschland. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb und definiert Rechte und Pflichten beider Seiten. Dazu gehören Regelungen zur Wahl und Zusammensetzung von Betriebsräten, zur Durchführung von Betriebsversammlungen sowie zu sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ziel des Gesetzes ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Förderung demokratischer Teilhabe im Arbeitsleben.