Betriebsratsarbeit

Betriebsratsarbeit umfasst alle Tätigkeiten, die Betriebsratsmitglieder zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben ausüben. Dazu gehören die Vertretung der Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber, die Mitwirkung bei personellen und sozialen Entscheidungen sowie die Überwachung der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften. Sie findet in Sitzungen, Gesprächen mit der Geschäftsleitung, Betriebsversammlungen und durch die Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen statt. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, Mitbestimmung zu sichern und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Betrieb zu fördern.