Beschäftigtendatenschutz
Der Beschäftigtendatenschutz umfasst alle gesetzlichen und organisatorischen Maßnahmen, die dem Schutz personenbezogener Daten von Arbeitnehmern dienen. Ziel ist es, die Privatsphäre der Beschäftigten zu wahren und eine rechtmäßige Verarbeitung ihrer Daten sicherzustellen. Er betrifft unter anderem Bewerbungsunterlagen, Krankmeldungen, Leistungsdaten und Kommunikationsinhalte. Arbeitgeber dürfen Daten nur erheben, speichern und nutzen, wenn dies für das Arbeitsverhältnis erforderlich und gesetzlich erlaubt ist.
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Künstliche Intelligenz im Arbeitsrecht: Chancen, Risiken und der rechtliche Rahmen in Deutschland
Künstliche Intelligenz (KI) hält rasant Einzug in die Arbeitswelt und verändert grundlegend die Art und Weise, wie Arbeit organisiert, ausgeführt und bewertet wird. Von der automatisierten Bewerberauswahl über die Leistungsbewertung…