Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitung bezeichnet die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen externen Dienstleister im Auftrag eines Verantwortlichen. Dabei handelt der Dienstleister ausschließlich nach den Weisungen des Auftraggebers und darf die Daten nicht für eigene Zwecke nutzen. Grundlage ist ein Vertrag, der gemäß Artikel 28 DSGVO die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Ziel ist es, Datenschutz und Datensicherheit auch bei ausgelagerten Prozessen zu gewährleisten.