Arbeitsgericht

Ein Arbeitsgericht ist ein spezialisiertes Gericht, das über arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern entscheidet. Es fungiert als erste Instanz in Verfahren wie Kündigungsschutzklagen, Lohnforderungen und anderen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Die Verhandlungen finden öffentlich statt und werden häufig mit ehrenamtlichen Richtern ergänzt. Gegen Urteile des Arbeitsgerichts kann Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden.