Arbeitgeber

Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die Arbeitsverhältnisse begründet und Arbeitnehmer beschäftigt. Er schließt Arbeitsverträge ab und bestimmt die Arbeitsbedingungen im Rahmen des Direktionsrechts. Zu seinen Pflichten gehören die rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie die Umsetzung von Arbeitsschutz- und Mitbestimmungsvorschriften. Arbeitgeber tragen zudem Verantwortung für die soziale Absicherung ihrer Beschäftigten.